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Neues Betreuungsrecht 2023 - mehr Selbstbestimmung und Mitsprache...

Geschrieben von Super User am .

...bessere Qualität und Aufsicht.

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das seit 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz)

Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht?

Betreuungsrecht

Mehr Informationen finden Sie direkt auf der Website des Bundesministeroiums für Justiz: https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/rechtliche_betreuung/Rechtliche_Betreuung_Reform.html