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Hilfe statt Entmündigung

Geschrieben von Super User am .

AWO-Betreuer unterstützen bei Rechtsgeschäften

Rechtliche Betreuer der AWO helfen Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln können. Das kann im Notfall auch den Antrag auf eine zwangsweise Unterbringung beinhalten. Die Hürden sind hierfür allerdings groß.

Rotenburg – In Stade sitzt eine Rotenburger Richterin auf der Anklagebank, weil sie Unterbringungen für psychisch kranke Menschen angeordnet haben soll, ohne diese zuvor anzuhören. Eine Unterbringung zum Schutz der Betroffenen wird meist von ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Rechtsbetreuern beantragt.

Sabine Schwiebert ist Geschäftsführerin der AWO im Landkreis Rotenburg und für zahlreiche Berufsbetreuer zuständig. „Es geht bei unserer Arbeit immer um die Selbstbestimmung des Betroffenen. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt“, sagt die 57-Jährige, die seit 20 Jahren Personen betreut, die bei ihren Rechtsgeschäften auf Unterstützung angewiesen sind. Das können Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Erkrankung sein, alte und demenzielle Personen oder junge Leute, die schlicht mit dem „deutschen Verwaltungsdschungel“ überfordert sind, wie Schwiebert erklärt. Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut.

Es gibt nicht viele, die nach dem Abi sagen: „Ich werde Rechtsbetreuer“.

AWO-Jurist Dr. Dr. Kai Bammann

Trotz dieser großen Zahl wissen die Wenigsten vom Beruf des rechtlichen Betreuers. „Es gibt nicht viele, die nach dem Abi sagen: ,Ich werde Rechtsbetreuer‘“, merkt Kai Bammann an, der als juristischer Mitarbeiter beim Betreuungsverein der AWO arbeitet. Er selber habe während seines Jurastudiums nie vom Betreuungsrecht gehört und auch im Prozess gegen die Rotenburger Richterin machte die Angeklagte deutlich, dass der Betreuungsbereich unter Juristen nicht sehr beliebt ist. Laut Schwiebert würden häufig Berufseinsteiger die verantwortungsvolle Position eines Betreuungsrichters einnehmen.

Betreuungsrecht soll Selbstbestimmung stärken

Betreuungsrecht soll Selbstbestimmung stärken

Seit 1992 ersetzt das Betreuungsrecht die Vormundschaftsregelung, die zu einer vollständigen Entmündigung der Betroffenen führte. Das Betreuungsrecht verpflichtet die Betreuer, im Interesse der Betreuten zu handeln und die Betroffenen nur dort zu unterstützen, wo sie tatsächlich Hilfe benötigen. Am 1. Januar ist zudem eine weitere Reform in Kraft getreten, die sich an den Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats orientiert und die rechtliche Betreuung stärker professionalisiert sowie die Rechte von Betreuten stärkt.

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