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Vorsorge treffen in
gesunden Tagen...

...mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Aber wer regelt die persönlichen Angelegenheiten,
wenn man selbst es nicht mehr kann?

Durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jeder – unabhängig von Alter und Gesundheit – in die Lage kommen, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Damit dies dann so geschieht, wie man es sich wünschen würde, jemand Vertrautes die eigenen Interessen und Vorstellungen umsetzt, sollte jeder frühzeitig Vorsorge treffen. So kann man sicherstellen, dass man weiß, welche Person(en) später für einen handeln und einstehen.

Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Elbe Weser e.V. informiert kostenlos über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Unser Angebot umfasst Vorträge zu den genannten Themen bzw. allgemein zum Betreuungsrecht oder zu einzelnen betreuungsrechtlichen Themen.
Zusätzlich bieten wir individuelle Beratungen zum Abfassen der entsprechenden Vorsorgedokumente an.

Darüber hinaus beraten wir durch das Gericht bestellte ehrenamtliche BetreuerInnen sowie Personen, die aus Vorsorgevollmacht für jemand anderen handeln. Beratungen sind möglich in einem persönlichen Gespräch, online per Email oder Zoom oder auch telefonisch.

  • Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Oft ist dies auch kurzfristig möglich.

  • Vortragsanfragen können erfolgen z.B. durch Vereine, Heime, Seniorenbeiräte, Firmen usw.

  • Die persönliche Beratung zu den genannten Themen steht jeder interessierten Person offen.

  • Es ist weder eine Mitgliedschaft im Betreuungsverein noch in der Arbeiterwohlfahrt erforderlich, um unsere Angebote nutzen zu können. Alle Angebote zum Thema Vorsorgeregelungen sind kostenlos.

Weitere Informationen

Links

Broschüre des BMJ zum Betreuungsrecht


BMJ Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Formular des BMJ zur Vorsorgevollmacht zum direkten Ausfüllen


Broschüre des BMJ zur Patientenverfügung sowie Textbausteine zum Erstellen der eigenen Patientenverfügung


Hinweis: in der persönlichen Beratung verwenden wir als Grundlage eine eigene Patientenverfügung, anhand derer wir besprechen, was in Ihrer Patientenverfügung geregelt sein sollte. Sie bekommen diese von uns ausgehändigt.